Zur Unterstützung in der Prüfungsvorbereitung wurde im Rahmen des Programmes „Lernen mit Rückenwind“
für Baden-Württemberg eine Landeslizenz für die Lern-Software „ANTON“ erworben.
Die ANTON-Schullizenz-Plus kann von den Schulen des Landes Baden-Württemberg ab Jahrgangsstufe 1 beantragt werden.
Es ist geplant, die Lizenzen zunächst für zwei Jahre zur Verfügung zu stellen.
Schulen in Baden-Württemberg können ANTON ab sofort kostenlos nutzen.
Dafür registriert sich die Schule einmalig mit dem untenstehenden Formular und erhält dann eine Start-E-Mail an die Poststellen-Mailadresse der Schule.
Lehrkräfte können ANTON nach einmaliger Registrierung auch über die SESAM-Mediathek nutzen, in der verschiedene Lernplattformangebote wie ANTON über einen einzigen Zugang zur Verfügung stehen.
Als Schulleitung können Sie Ihre Schule hier für eine kostenfreie Schullizenz anmelden.
Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine E-Mail an die Poststellen-Mailadresse der Schule (im Format poststelle@0000000.schule.bwl.de)
Schullizenz-Startanleitung für Admins (PDF)
Schullizenz-Startanleitung für Lehrkräfte (PDF)
Ja, die Benutzerkonten können ins Schulverzeichnis überführt und weiter verwendet werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erhalten Sie mit der Freischaltung per E-Mail.
Schulen, die bereits eine eigene Schullizenz nutzen, erhalten keine neue Freischaltung (ggf. ein Upgrade auf die Schullizenz-Plus) und müssen nach der Registrierung für die Landeslizenz über die o.g. Landingpage nichts weiter unternehmen.
Bei der Freischaltung für die Landeslizenz wird Ihre Schullizenz pausiert. Restlaufzeiten verfallen nicht und können nach dem Ablauf der Landeslizenz weiter genutzt werden.
Nein, das ist leider nicht möglich. Falls Sie ANTON-Plus nicht länger benötigen, können Sie dies über den jeweiligen Anbieter (Apple, Google, Paypal) kündigen.
Hier finden Sie weitere häufige Fragen und Antworten: https://anton.app/faq
Wir verarbeiten in Baden-Württemberg für die öffentlichen Schulen die Nutzerdaten der Bildungsplattform SESAM im Auftrag des Kultusministeriums. Die notwendigen datenschutzrechtlichen Dokumente liegen vor. Schulen in freier und kirchlicher Trägerschaft benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen der jeweiligen Schulleitung bzw. dem Schulträger und dem LMZ für die Nutzung von SESAM.
Bei Fragen und Verbesserungsvorschlägen schreiben Sie uns gerne an support@anton.app